Grundkapital

... ist der von den Aktionären einer Aktiengesellschaft bei Gründung mindestens aufzubringende Kapitalbetrag. Es muss auf einen Nennbetrag in Deutscher Mark lauten. Der Mindestnennbetrag des Grundkapitals beträgt 100.000 DM (§§ 6, 7 Aktiengesetz). Das Grundkapital hat eine Garantiefunktion zugunsten der Gläubiger; ihnen soll in Höhe des Grundkapitals ein Mindesthaftungsstock zustehen. In der Jahresbilanz muss das Grundkapital auf der Passivseite eingestellt werden (§§ 152, 266 Aktiengesetz).

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