Grundpflichten

... sind verfassungsrechtlich begründete Pflichten des einzelnen gegenüber dem Staat. Verfassungsunmittelbar besteht z.B. die Wehr- und Zivildienstpflicht, ferner die Erziehungspflicht der Eltern (Art. 6 Abs. 2, 12a Grundgesetz).

Service: Diesen Beitrag bei LinkARENA sichern