Habilitation
... ist eine Hochschulprüfung, die "eine besondere wissenschaftliche Leistung" ausweist. Sie ist u.a. Einstellungsvoraussetzung für Professoren. Regelmässig wird mit oder alsbald nach der Habilitation die akademische Lehrbefugnis von dem zuständigen Hohschulorgan verliehen. Dann hat der Habilitierte die Stellung eines Privatdozenten und kann selbständig Vorlesungen abhalten. Vgl. §§ 43 ff. Hochschulrahmengesetz.
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