Hauptuntersuchung (bei Kraftfahrzeugen)
Der Fahrzeughalter ist verpflichtet, sein Fahrzeug auf eigene Kosten in regelmässigen Zeitabständen untersuchen zu lassen. Er hat den Monat, in dem das Fahrzeug zur Hauptuntersuchung bei einem amtliche anerkannten Sachverständigen oder Prüfer spätestens angemeldet werden muss, durch eine Prüfplakette nachzuweisen. Durch die Prüfplakette wird bescheinigt, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt seiner letzten Hauptuntersuchung bis auf etwaige geringe Mängel für vorschriftsmässig befunden worden ist. Vgl. § 29 Strassenverkehrszulassungsordnung.
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