Haushaltsabschluss
... ist ein Bestandteil des Rechnungsabschlusses. Im Haushaltsabschluss sind u.a. das kassenmässige Jahresergebnis, das kassenmässige Gesamtergebnis, die aus dem Vorjahr übertragenen Einnahmereste und Ausgabereste und die in das folgende Haushaltsjahr zu übertragenden Einnahmereste und Ausgabereste nachzuweisen. Vgl. § 83 Bundeshaushaltsordnung.
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