Haushaltsfreibetrag

... von 5.616 DM wird bei einem Steuerpflichtigen, für den das Splitting-Verfahren nicht anzuwenden und der auch nicht als Ehegatte getrennt zur Einkommensteuer zu veranlagen ist, vom Einkommen abgezogen, wenn er einen Kinderfreibetrag für mindestens ein Kind erhält, das in seiner Wohnung im Inland gemeldet ist. Vgl. § 32 Abs. 7 Einkommensteuergesetz.

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