Höchstzahlverfahren

... ist ein Verfahren zur Verteilung der Abgeordnetenmandate bei der Verhältniswahl. Es wird nach dem Erfinder auch "d'Hondtsches System" genannt. Die Gesamtzahl der auf die jeweiligen einzelnen Wahllisten entfallenen Stimmen wird durch 1, dann durch 2, 3, 4 etc. geteilt. Die zur Verfügung stehenden Abgeordnetenmandate werden dann den Listen in der Reihenfolge der durch das Divisionsverfahren entstandenen Höchstzahlen (Quotienten) zugeteilt. Dieses Verfahren, das tendenziell für Parteien mit hohem Stimmanteil günstiger ist, wurde mit Wirkung für die Bundestagswahl im Jahr 1987 durch das Hare/Niemeyer-Verfahren ersetzt.

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