Höhere Gewalt

... ist ein von aussen kommendes aussergewöhnliches Ereignis, das auch durch äusserste Sorgfalt des Betroffenen nicht verhindert werden kann (z.B. Brand, Unwetter, Streik). Wird ein Schaden durch höhere Gewalt verursacht, so kommt in den meisten Fällen eine Haftung nicht in Betracht. Für die Folgen der höheren Gewalt müssen allerdings der Schuldner im Verzug und der Dieb haften (vgl. §§ 287, 848 BGB).

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