Hundesteuer

... ist eine Gemeindesteuer, die für das Halten von Hunden im Gemeindegebiet erhoben wird. Steuerschuldner ist der Halter eines Hundes. Gesetzlich bestehen Steuerbefreiungen z.B. für Blindenhunde. Der Steuersatz richtet sich nach Pauschalbeträgen, die nach Gemeindegrösseklassen ausgerichtet sind.

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