Interventionsklage
... ist eine vollstreckungsrechtliche Klage. Mit ihr macht der Kläger ein die Veräusserung eines Gegenstands hinderndes Recht (z.B. Eigentum) geltend, in den der Gläubiger die Zwangsvollstreckung aufgrund eines Titels betreibt, der nicht gegen den Kläger sondern gegen einen anderen gerichtet ist. Der Interventionskläger begehrt also vom Prozessgericht, dass die Zwangsvollstreckung in diesen bestimmten Gegenstand für unzulässig erklärt wird. Vgl. § 771 Zivilprozessordnung.
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