Investitionsförderung
... ist eine wirtschaftspolitische Massnahme zur Anregung der Investitionsneigung und zur Unterstützung der Investitionsmöglichkeiten der privaten und/oder öffentlichen Unternehmen. Sie erfolgt durch den Bund oder die Länder, in geringerem Umfang auch durch die Gemeinden. Massnahmen der Investitionsförderung sind Finanzhilfen (z.B. Zuschüsse, Darlehen, Bürgschaften) und Steuervergünstigungen (erleichterte Abschreibung).
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