Jagdbezirk
... ist der Bezirk, in dem die Jagd ausgeübt werden darf. Er ist entweder Eigenjagdbezirk oder gemeinschaftlicher Jagdbezirk. Vgl. §§ 4 ff. Bundesjagdgesetz.
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... ist der Bezirk, in dem die Jagd ausgeübt werden darf. Er ist entweder Eigenjagdbezirk oder gemeinschaftlicher Jagdbezirk. Vgl. §§ 4 ff. Bundesjagdgesetz.
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