Jagdrecht
... ist die ausschliessliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen (Wild) zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen. Mit dem Jagdrecht ist die Pflicht zur Hege verbunden. Gesetzliche Grundlage ist das Bundesjagdgesetz vom 29.11.1952.
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