Kämmerer
... ist ein Kommunalbeamter, der für die Finanzverwaltung der Gemeinden und Kreise bestellt wird. Ihm obliegt u.a. die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans, ferner entscheidet er entscheidet über ausser- und überplanmässige Ausgaben. Die Rechtsstellung des Kämmerers ist in den Gemeindeordnungen der Länder geregelt.
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