Kaffeesteuer
... ist eine Verbrauchsteuer, die für in das Bundesgebiet eingebrachten Kaffee und kaffeehaltige Waren zu zahlen ist. Sie beträgt für Röstkaffee 4,30 DM je Kilogramm und für löslichen Kaffee 9,35 DM je Kilogramm. Gesetzliche Grundlage ist das Kaffeesteuergesetz vom 21.12.1992.
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