Kammer

... ist die Bezeichnung für berufsständische Organisationen, regelmässig in der Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie dient der Interessenvertretung ihrer Mitglieder. Beispiele: Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Rechtsanwaltskammer, Ärztekammer. Bei der Kammern besteht Pflichtmitgliedschaft. Als Kammern werden auch richterliche Spruchkörper bei Land- und Verwaltungsgerichten bezeichnet.

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