Kirchenaustritt

... ist nach innerkirchlichem Recht nicht möglich, weil ein Christ durch die Taufe unwiderruflich Mitglied der Kirche geworden ist. Nach staatlichem Recht ist ein Austritt aus der Kirche nach Massgabe der Landesgesetze möglich. Ein Kind ist bereits ab dem 14. Lebensjahr zum selbständigen Kirchenaustritt berechtigt.

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