Kleinbetrieb
... bezeichnet einen Betrieb, der nicht betriebsratsfähig fünf ist. Nur in Betrieben mit in der Regel mehr als fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, werden Betriebsräte gewählt. Vgl. § 1 Betriebsverfassungsgesetz.
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