Körperschaftsteuer

... ist eine Gemeinschaftsteuer, die dem Bund und den Ländern zusteht und auf der Grundlage des Körperschaftsteuergesetzes erhoben wird. Unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig sind u.a. die Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaft, GmbH), die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, die Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit und die nichtrechtsfähigen Vereine und Stiftungen.

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