Landwirtschaftliche Krankenversicherung
... ist die gesetzliche Krankenversicherung der selbständigen Landwirte und ihre mithelfenden Familienangehörigen. Gesetzliche Grundlage ist das Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte 1989. Träger der Krankenversicherung sind die landwirtschaftlichen Krankenkassen, die bei jeder landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft errichtet sind.
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