Leichenfund

Sind Anhaltspunkte dafür vorhanden, dass jemand eines nicht natürlichen Todes gestorben ist, oder wird der Leichnam eines Unbekannten gefunden, so sind die Polizei- und Gemeindebehörden zur sofortigen Anzeige an die Staatsanwaltschaft oder an das Amtsgericht verpflichtet. Zur Bestattung ist die schriftliche Genehmigung der Staatsanwaltschaft erforderlich. Vgl. § 159 Strafprozessordnung.

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