Leihe
... ist ein Vertrag, durch den sich der Verleiher zur unentgeltlichen Überlassung einer Sache verpflichtet. Nach Ablauf der Leihzeit, ist die Sache zurückzugeben. Vgl. §§ 598 ff. BGB.
Service: Diesen Beitrag bei LinkARENA sichern
... ist ein Vertrag, durch den sich der Verleiher zur unentgeltlichen Überlassung einer Sache verpflichtet. Nach Ablauf der Leihzeit, ist die Sache zurückzugeben. Vgl. §§ 598 ff. BGB.
Service: Diesen Beitrag bei LinkARENA sichern