Meldepflicht
... gegenüber Behörden besteht nach dem Melderecht für die Aufentshaltsmeldung und bei Geburten. Nach dem Bundesseuchengesetz besteht eine Meldepflicht bei übertragbaren Krankheiten, nach dem Gewerberecht bei Beginn, Ende oder Veränderung eines Gewerbes.
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