Mißbräuchliches Herstellen, Vertreiben oder Ausgeben von Kennzeichen
... wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Vgl. § 22a Strassenverkehrsgesetz.
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... wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Vgl. § 22a Strassenverkehrsgesetz.
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