Musterverfahren

... ist ein verwaltungsgerichtliches Verfahren, das stattfinden kann, wenn die Rechtmässigkeit einer behördlichen Massnahme Gegenstand von mehr als 20 Verfahren ist, und wenn das Gericht eines oder mehrere geeignete Verfahren vorab durchführt und die übrigen Verfahren aussetzt. Vgl. § 93a Verwaltungsgerichtsordnung.

Service: Diesen Beitrag bei LinkARENA sichern