Numerus Clausus
... bezeichnet die zahlenmässige Beschränkung des Zugangs zu einem Beruf, Gewerbe, Studium oder einer sonstigen Berufsausbildung. Besondere Bedeutung hat der Begriff auf dem Gebiet des Hochschulwesens erlangt. Zulassungsbeschränkungen sind mit dem Grundrecht der Berufswahlfreiheit (Art. 12 Grundgesetz) vereinbar.
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