Öffentlich-Rechtlicher Erstattungsanspruch

... ist darauf gerichtet, ungerechtfertigte Vermögensverschiebungen im Rahmen öffentlich-rechtlicher Rechtsbeziehungen rückgängig zu machen. Der Anspruch ist gegenüber dem Hoheitsträger im Wege der allgemeinen Leistungsklage geltend zu machen.

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