Örtliche Zuständigkeit

... des Gerichts bezeichnet deren Zuständigkeit für einen bestimmten räumlichen Bereich. Im Zivilprozess ist für die örtliche Zuständigkeit der Wohnsitz des Beklagten, bei juristischen Personen deren Sitz massgebend. In Strafsachen besteht eine örtliche Zuständigkeit für jedes Gericht, in dessen Bezirk entweder der Tatort oder der Wohnsitz des Beschuldigten zur Zeit der Anklageerhebung liegt oder in dem er gegriffen wird.

Service: Diesen Beitrag bei LinkARENA sichern