Personalausschuß
... ist eine unabhängige, an Weisungen nicht gebundene Stelle des Bundes oder eines Landes, der die Aufgabe obliegt, die im Beamtenrecht gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen (z.B. Beförderung während der Probezeit) zuzulassen. Vgl. §§ 61 ff. Beamtenrechtsrahmengesetz.
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