Pfandreife
... bedeutet Fälligkeit des Pfands. Der Pfandgläubiger ist zum Verkauf berechtigt, sobald die Forderung ganz oder zum Teil fällig ist. Vgl. § 1228 BGB.
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... bedeutet Fälligkeit des Pfands. Der Pfandgläubiger ist zum Verkauf berechtigt, sobald die Forderung ganz oder zum Teil fällig ist. Vgl. § 1228 BGB.
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