Pflichtteil
... bezeichnet den Mindestanteil einer Person am Nachlass eines verstorbenen nahen Angehörigen. Er beträgt die Hälfte des Werts des gesetzlichen Erbteils. Vgl. §§ 2303 ff. BGB.
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... bezeichnet den Mindestanteil einer Person am Nachlass eines verstorbenen nahen Angehörigen. Er beträgt die Hälfte des Werts des gesetzlichen Erbteils. Vgl. §§ 2303 ff. BGB.
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