Polizeiliche Verwarnung
... kann bei einer geringfügigen Ordnungswidrigkeit erfolgen. Dabei kann auch ein Verwarnungsgeld von 5 bis 75 DM erhoben werden. Vgl. § 56 Ordnungswidrigkeitengesetz.
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... kann bei einer geringfügigen Ordnungswidrigkeit erfolgen. Dabei kann auch ein Verwarnungsgeld von 5 bis 75 DM erhoben werden. Vgl. § 56 Ordnungswidrigkeitengesetz.
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