Probefahrten

... sind Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit von Fahrzeugen. Sie dürfen auch ohne Betriebserlaubnis unternommen werden. Es müssen allerdings rote Kennzeichen an den Fahrzeugen geführt werden. Vgl. § 28 Strassenverkehrszulassungsordnung.

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