Ratsverfassung

... bezeichnet einen Gemeindeverfassungstyp. Die Süddeutsche Ratsverfassung kennt zwei Gemeindeorgane (Gemeinderat und Bürgermeister), die von den Bürgern gewählt werden. Bei der Norddeutschen Ratsverfassung steht der von den Bürgern gewählten Gemeindevertretung ein von ihr eingesetzter Gemeindevorsteher gegenüber.

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