Rentenanpassung
... erfolgt zum 1. Juli eines jeden Jahres, indem der bisherige aktuelle Rentenwert durch den neuen aktuellen Rentenwert ersetzt wird. Vgl. § 65 Sozialgesetzbuch VI.
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... erfolgt zum 1. Juli eines jeden Jahres, indem der bisherige aktuelle Rentenwert durch den neuen aktuellen Rentenwert ersetzt wird. Vgl. § 65 Sozialgesetzbuch VI.
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