Rentenberater
... berät geschäftsmässig in Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung. Er bedarf einer Erlaubnis. Diese darf nur erteilt werden, wenn der Antragsteller die für den Beruf erforderliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung besitzt und ein Bedürfnis für die Erlaubnis besteht. Einzelheiten enthält das Rechtsberatungsgesetz.
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