Rentenrechtliche Zeiten
... sind Beitragszeiten als Zeiten mit vollwertigen Beiträgen und beitragsgeminderte Zeiten, beitragsfreie Zeiten und Berücksichtigungszeiten. Vgl. § 54 Sozialgesetzbuch VI.
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... sind Beitragszeiten als Zeiten mit vollwertigen Beiträgen und beitragsgeminderte Zeiten, beitragsfreie Zeiten und Berücksichtigungszeiten. Vgl. § 54 Sozialgesetzbuch VI.
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