Rotes Kreuz
Ordnungswidrig handelt, wer unbefugt das Wahrzeichen des roten Kreuzes auf weissem Grund oder die Bezeichnung "Rotes Kreuz" benutzt. Vgl. § 125 Ordnungswidrigkeitengesetz.
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Ordnungswidrig handelt, wer unbefugt das Wahrzeichen des roten Kreuzes auf weissem Grund oder die Bezeichnung "Rotes Kreuz" benutzt. Vgl. § 125 Ordnungswidrigkeitengesetz.
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