Rubrum
... bezeichnet den "Kopf" eines Urteils, der vor allem die Bezeichnung der Parteien und des Gerichts enthält. Vgl. § 313 Zivilprozessordnung.
Service: Diesen Beitrag bei LinkARENA sichern
... bezeichnet den "Kopf" eines Urteils, der vor allem die Bezeichnung der Parteien und des Gerichts enthält. Vgl. § 313 Zivilprozessordnung.
Service: Diesen Beitrag bei LinkARENA sichern