Sachen
Im Gemeingebrauch sind öffentliche Sachen, die entsprechend ihrer Widmung einer unbeschränkten Öffentlichkeit unmittelbar und ohne besondere Zulassung zur bestimmungsgemässen Benutzung zur Verfügung stehen. Gemeingebrauch besteht regelmässig an öffentlichen Strassen. An Gewässern beschränkt sich der Gemeingebrauch im wesentlichen auf die Benutzung als Verkehrswege.
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