Schadensersatz

... ist grundsätzlich dadurch zu leisten, dass der Schädiger den Zustand wieder herstellt, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre (§ 249 Satz 1 BGB). Das bedeutet zum Beispiel bei Sachschäden Reparatur der beschädigten Sache. In bestimmten Fällen kann der Gläubiger aber Geldersatz verlangen und der Schuldner die Schadensersatzpflicht durch Geldzahlung erfüllen. Nach § 249 Satz 2 BGB etwa kann der Gläubiger Schadensersatz in Geld verlangen, wenn wegen der Verletzung einer Person oder wegen der Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten ist.

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