Schiedsmann
... bezeichnet die Person, vor der der für eine Privatklage erforderliche Sühneversuch stattzufinden hat. Vgl. § 380 Strafprozessordnung.
Service: Diesen Beitrag bei LinkARENA sichern
... bezeichnet die Person, vor der der für eine Privatklage erforderliche Sühneversuch stattzufinden hat. Vgl. § 380 Strafprozessordnung.
Service: Diesen Beitrag bei LinkARENA sichern