Schmerzensgeld

... ist die Entschädigung in Geld, die der Geschädigte bei einer unerlaubten Handlung wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, des Persönlichkeitsrechts oder einer Freiheitsentziehung verlangen kann. Schmerzensgeld wird vom Gericht nach billigem Ermessen festgesetzt. Vgl. § 847 BGB.

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