Wegeunfall
Geschieht auf dem Weg zur Arbeit oder auf dem Nachhauseweg ein Unfall liegt unter Umständen ein Wegeunfall vor. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, einen Wegeunfall der zuständigen Berufsgenossenschaft zu melden. Diese muß sodann klären, ob ein Leistungsfall vorliegt.
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