Werkvertrag
... ist ein Vertrag, bei dem sich der Unternehmer zur Herstellung eines bestimmten Werkes (z.B. zur Durchführung von Reparaturarbeiten) und der Besteller zur Zahlung einer Vergütung (des Werklohns) verpflichtet. Wird das Werk nicht mangelfrei hergestellt, kann der Besteller Nachbesserung, unter Umständen auch Wandelung, Minderung oder Schadenersatz verlangen. Kraft Gesetzes steht dem Unternehmer ein besonderes Pfandrecht am Werk zu.
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