Zwangshypothek

... ist eine Sicherungshypothek, die bei der Zwangsvollstreckung in ein Grundstück auf Antrag des Gläubigers ins Grundbuch eingetragen wird. Ihr Wert muss DM 500,00 übersteigen. Sie führt nur zu einer Sicherung des Gläubigers (anders als bei der Zwangsversteigerung oder der Zwangsverwaltung).

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