Es wurden 156 Ergebnisse für "H" gefunden
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Hamburg
... ist ein Land (Stadtstaat) der Bundesrepublik Deutschland. Nach der Verfassung vom 6.6.1952 ist die Bürgerschaft das Landesparlament. Sie wird für vier Jahre gewählt und besteht... weiterlesen
Hammelsprung
... ist ein parlamentarisches Abstimmungsverfahren, das stattfindet, wenn keine Einigung über das Ergebnis einer Abstimmung erzielt wird. Die Abgeordneten verlassen den Saal und... weiterlesen
Hand- und Spanndienste
...beinhaltet die in den Gemeindeordnungen einiger Bundesländer (z.B. Baden-Württembergs und Bayerns) enthaltene Pflicht der Einwohner, bei der Erfüllung vordringlicher Aufgaben... weiterlesen
Handelsbilanz
... ist die nach dem Handelsgesetzbuch zu erstellende Bilanz. Sie dient der Rechnungslegung und Information. Der Kaufmann hat zu Beginn seines Handelsgewerbes (Eröffnungsbilanz) und... weiterlesen
Handelsbriefe
... sind Schriftstücke, die ein Handelsgeschäft betreffen. Nach § 257 Handelsgesetzbuch hat jeder Kaufmann die empfangenen Handelsbriefe und Wiedergaben der abgesandten Handelsbriefe... weiterlesen
Handelsbücher
... sind von jedem Kaufmann zu führen. Darin hat er seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsgemässer Buchführung ersichtlich zu machen. Die... weiterlesen
Handelsfirma
... ist der Name der Firma eines Kaufmanns, unter dem er im Handel seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt. Ein Kaufmann kann unter seiner Firma klagen und verklagt... weiterlesen
Handelsgerichte
... ist die übliche Bezeichnung der bei den Landgerichten gebildeten Kammern, die für Handelssachen zuständig sind. Vgl. §§ 93 ff. Gerichtsverfassungsgesetz.
Handelsgeschäft
... ist ein Rechtsgeschäft, bei dem mindestens einer der Vertragspartner ein Kaufmann sein muss; das Geschäft muss zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehören. Das wichtigste... weiterlesen
Handelsgesellschaft
... ist eine Gesellschaft, für die in vollem Umfang die für Kaufleute geltenden Regelungen Anwendung finden. Handelsgesellschaften sind insbesondere die offene Handelsgesellschaft,... weiterlesen
Handelsgesetzbuch
... vom 10.5.1897 ist die gesetzliche Grundlage des Handelsrechts im engeren Sinne. Es enthält in vier Büchern Vorschriften über den Handelsstand, die Handelsgesellschaften und die... weiterlesen
Handelsgewerbe
... ist jedes gewerbliche Unternehmen, das dem Handelsrecht unterliegt. Unternehmen, die ein Grundhandelsgewerbe betreiben (vgl. Aufzählung in § 1 Handelsgesetzbuch, z.B.... weiterlesen
Handelskauf
... ist ein Kaufvertrag über Waren und Wertpapiere, der gleichzeitig ein Handelsgeschäft ist, weil mindestens ein Vertragspartner Kaufmann ist. Für den Handelskauf gelten... weiterlesen
Handelsklauseln
... sind Abkürzungen in Handelsgeschäften, die die Angebots-, Liefer- und Zahlungsbedingungen zwischen den Vertragspartnern regeln. Eine solche Klausel ist z.B. "frei Haus"; sie... weiterlesen
Handelsmakler
... ist, wer gewerbsmässig für andere Personen, ohne von ihnen aufgrund eines Vertragsverhältnisses ständig damit betraut zu sein, die Vermittlung von Verträgen über Anschaffung oder... weiterlesen
Handelspapiere
... sind zum Umsatz geeignete Wertpapiere. Sie müssen leicht übertragbar sein. Zu den Handelspapieren zählen Inhaberpapiere (z.B. Inhaberschuldverschreibungen) und Orderpapiere (z.B.... weiterlesen
Handelsregister
... ist ein öffentliches Register, in dem die rechtlichen Verhältnisse der Handelsbetriebe sowie mit ihnen zusammenhängende Tatsachen eingetragen werden (z.B. Firma, Gesellschafter,... weiterlesen
Handelssachen
... sind die bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, in denen durch die Klage ein Anspruch geltend gemacht wird u.a. gegen einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs aus Geschäften,... weiterlesen
Handelsvertreter
... ist, wer als selbständiger Gewerbetreibender ständig damit betraut ist, für einen anderen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschliessen. Er hat sich um... weiterlesen
Handelswechsel
... ist ein Wechsel, dem eine Warenlieferung zugrunde liegt. Die Wechselforderung tritt nach § 364 Abs. 2 BGB) neben die weiterbestehende Kaufpreisforderung.


